
TÜV und Zulassung für Landtechnik-Anhänger: Was gilt?
Für landwirtschaftliche Anhänger gelten teils andere Regeln als für PKW-Anhänger – wer diese Unterschiede kennt, vermeidet unnötige Kosten und Verzögerungen bei der Zulassung.
Grüne Kennzeichen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Anhänger, die ausschließlich im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt werden, können unter bestimmten Voraussetzungen ein grünes Kennzeichen erhalten und sind dann von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Voraussetzung ist die überwiegende Nutzung im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb.
Prüfintervalle bei der Hauptuntersuchung
Für land- und forstwirtschaftliche Anhänger gelten teils verlängerte Prüfintervalle gegenüber PKW-Anhängern, abhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und dem Verwendungszweck. Informieren Sie sich vor der ersten Zulassung genau über die für Ihr Modell geltenden Fristen.
Geschwindigkeitsbegrenzung beachten
Viele Landtechnik-Anhänger sind auf 25 oder 40 km/h ausgelegt und entsprechend gekennzeichnet. Das Überschreiten dieser Höchstgeschwindigkeit ist nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern kann auch technische Grenzen von Bremsanlage und Bereifung überschreiten.
Fazit
Klären Sie vor dem Kauf eines Landtechnik-Anhängers, ob eine landwirtschaftliche Zulassung mit grünem Kennzeichen für Sie infrage kommt, und beachten Sie die je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Prüfintervalle. Im Zweifel berät Sie Ihre Zulassungsstelle zu den für Ihren Betrieb geltenden Regelungen.