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Bagger wird auf ein Transportfahrzeug in einer Stadtstraße verladen
Recht28.6.2026 · 5 Min. Lesezeit

Baumaschinen mit dem Tieflader transportieren: Diese Vorschriften gelten

Der Transport von Baumaschinen mit dem Tieflader unterliegt in Deutschland klaren Vorschriften zu Maßen und Gewicht. Wer diese kennt, vermeidet Bußgelder und plant den Transport von Anfang an rechtssicher.

Zulässige Breite und Höhe

Ohne Sondergenehmigung darf ein Gespann in der Regel eine Breite von 2,55 Metern und eine Höhe von 4 Metern nicht überschreiten. Viele Kompaktbagger und Radlader passen problemlos in diese Maße, größere Baumaschinen können jedoch schnell darüber liegen – hier lohnt sich eine Prüfung der technischen Daten vor dem Transport.

Wann wird eine Sondergenehmigung nötig?

Überschreitet die Ladung die zulässigen Maße oder das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 29 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Je nach Überschreitung kann zusätzlich ein Begleitfahrzeug vorgeschrieben sein.

Ladungssicherung bei Baumaschinen

Baumaschinen müssen auf dem Tieflader formschlüssig und zusätzlich mit Zurrgurten oder Ketten gesichert werden. Ein Tieflader wie der TL 3500 mit passenden Verzurrpunkten und rutschfester Ladefläche erleichtert die vorschriftsmäßige Sicherung erheblich.

Kenntlichmachung bei überstehender Ladung

Ragt die Baumaschine über das Heck oder die Seiten des Tiefladers hinaus, muss dies mit Warntafeln oder zusätzlicher Beleuchtung kenntlich gemacht werden. Die genauen Vorgaben hängen vom Ausmaß des Überstands ab und sollten vor jeder Fahrt geprüft werden.

Fazit

Prüfen Sie vor jedem Baumaschinentransport Maße und Gewicht von Maschine und Gespann gegen die gesetzlichen Grenzwerte. Im Zweifel hilft eine kurze Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde, um Bußgelder und Standzeiten zu vermeiden.

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