
Viehanhänger anmelden und versichern: Das müssen Sie wissen
Ein Viehanhänger ist ein zulassungspflichtiges Fahrzeug wie jeder andere Anhänger auch – wer hier improvisiert, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern im Schadensfall auch den Versicherungsschutz. Dieser Überblick zeigt, worauf es bei Zulassung und Versicherung ankommt.
Zulassung: eigenes Kennzeichen erforderlich
Jeder Viehanhänger benötigt ein eigenes amtliches Kennzeichen und muss bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden. Dafür sind unter anderem die Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) des Herstellers sowie ein gültiger Versicherungsnachweis (eVB-Nummer) vorzulegen.
Haftpflichtversicherung für den Anhänger
Für die Zulassung ist eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den Anhänger notwendig, auch wenn das Zugfahrzeug bereits versichert ist. Viele Versicherer bieten hierfür vergünstigte Anhänger-Tarife, insbesondere wenn Zugfahrzeug und Anhänger beim selben Anbieter versichert sind.
Tierkennzeichnung und Transportpapiere nicht vergessen
Neben der Zulassung des Anhängers selbst gelten beim Tiertransport zusätzliche Vorschriften: Rinder benötigen ihre Ohrmarken und den Rinderpass, bei gewerblichen Transporten über längere Strecken kann zudem ein Befähigungsnachweis nach der EU-Tierschutztransportverordnung erforderlich sein. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
100-km/h-Zulassung für Viehanhänger
Auch Viehanhänger können, sofern Zugfahrzeug und Bereifung die Voraussetzungen erfüllen, für Tempo 100 zugelassen werden. Details zu den technischen Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeber zur 100-km/h-Zulassung für Anhänger.
Fazit
Planen Sie Zulassung und Versicherung von Anfang an mit ein – beides ist in wenigen Schritten erledigt, schützt Sie im Schadensfall aber vollständig ab. Bei Fragen zu den passenden Papieren für Ihr konkretes Modell hilft Ihnen unser Team gerne weiter.